1. Geltung
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Julian Brockmanns, Kickenstraße 76, 47877 Willich, nachfolgend JB3D-Visualisierung genannt, sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen JB3D-Visualisierung und deren Auftraggebern bzw. Lieferanten. Diese Bedingungen gelten durch eine schriftliche oder mündliche Erteilung eines Auftrages oder durch die Annahme des Angebotes als angenommen. Auch wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) anwendet, die von den hier genannten Bedingungen abweichen oder diesen entgegenstehen, bleibt diese Regelung bestehen. Nur mit schriftlicher Zustimmung von JB3D-Visualisierung sind Regelungen wirksam, die diese Bedingungen ändern oder aufheben. Unter Beachtung einer angemessenen Vorankündigungsfrist behält sich JB3D-Visualisierung das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen.

2.    Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Alle Angebote von JB3D-Visualisierung sind freibleibend und unverbindlich. Nur durch eine schriftliche Bestätigung sind an JB3D-Visualisierung gerichtete Aufträge verbindlich. Die Auftragsbestätigung wird durch die Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder offensichtlichen Projektstart ersetzt. Nur schriftlich bestätigte mündliche Nebenabreden oder Zusagen von JB3D-Visualisierung sind verbindlich. JB3D-Visualisierung ist nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags zu akzeptieren. JB3D-Visualisierung ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder dem Vertrag einschließlich seiner Anhänge.
JB3D-Visualisierung bietet Dienstleistungen im Bereich Visualisierung und Animation an, speziell die grafische oder animierte Darstellung von Gegenständen verschiedener Art oder deren Handhabung. Die Darstellung basiert auf den technischen Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Hauptaugenmerk liegt auf dem Gesamteindruck des ausgeführten Werks. Grundsätzlich umfasst die vertraglich geschuldete Leistung nicht die Erarbeitung konstruktiver Detaillösungen. JB3D-Visualisierung übernimmt keine Überprüfung der technischen Realisierbarkeit eines Werks oder ob es den geltenden technischen Standards entspricht.

Grundlage aller Aufträge ist in der Regel die Erbringung der vereinbarten Leistung und nicht ein spezifischer Erfolg. JB3D-Visualisierung hat das Recht, sich zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Diese Dritten sind jedoch keine Vertragspartner des Auftraggebers. Sollte die Durchführung des Auftrags durch Verzögerungen oder Behinderungen seitens des Auftraggebers, insbesondere durch nicht rechtzeitiges Bereitstellen erforderlicher Informationen, beeinträchtigt werden, behält sich JB3D-Visualisierung das Recht vor, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu entrichten.

3.    Fertigstellungs- und Liefertermine, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Teilleistungen
Festgelegte Fertigstellungs- und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von JB3D-Visualisierung bestätigt. Wenn ausnahmsweise verbindliche Termine für Fertigstellung und Lieferung schriftlich vereinbart wurden, sind diese nur bindend, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung, insbesondere zum rechtzeitigen Bereitstellen erforderlicher Informationen, nachkommt. Bei Verzögerungen seitens des Auftraggebers verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Behinderung plus einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
JB3D-Visualisierung behält sich grundsätzlich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber unterstützt JB3D-Visualisierung bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von für die Auftragsabwicklung erforderlichen technischen Informationen wie Zeichnungen, Bilder, Skizzen usw., per Post oder E-Mail. Der Auftraggeber führt Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten durch. 
Grundsätzlich unternimmt JB3D-Visualisierung keine Besichtigungstermine, Aufmaßarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten vor Ort. Alle Informationen, die für die Ausführung des Auftrags benötigt werden, stellt der Auftraggeber kostenlos per Post oder E-Mail zur Verfügung.

4.    Leistungserfüllung und Abnahme
Die geschuldete Leistung wird als erbracht angesehen, sobald sie an den Auftraggeber übergeben wird. Die Übergabe erfolgt gemäß der Beschreibung im Angebot oder im Vertrag. Falls die Übergabe der Arbeiten in digitaler Form vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber diese per E-Mail im PDF- oder JPG-Format. Falls die Übergabe in gedruckter Form vereinbart wurde, werden die Arbeiten per Post an den Auftraggeber verschickt. Persönliche Meinungen oder gestalterische Ansichten des Auftraggebers berechtigen nicht zur Ablehnung der Abnahme der Leistungen. Während der Auftragsabwicklung besteht im Allgemeinen Gestaltungsfreiheit und Raum für Ideen seitens JB3D-Visualisierung.
JB3D-Visualisierung ist nicht verpflichtet, Daten oder sonstige Projektunterlagen über den Zeitraum des Auftrags hinaus aufzubewahren.

5.    Urheber- und Nutzungsrecht
Jeder an JB3D-Visualisierung vergebene Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der darauf abzielt, Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen zu gewähren. Sowohl digitale als auch gedruckte Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, selbst wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt sind. Ohne ausdrückliche Genehmigung von JB3D-Visualisierung ist es nicht gestattet, die Arbeiten - sei es das Original oder Reproduktionen davon - zu verändern. Jegliche Nachbildung, auch von Teilen, ist untersagt.
JB3D-Visualisierung überträgt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht, das für den spezifischen Verwendungszweck erforderlich ist. Als Verwendungszweck gilt ausschließlich das erkennbar gemachte Vorhaben des Auftraggebers. Die Nutzung für mehrere Zwecke, wie etwa für ein anderes Projekt, erfordert die Zustimmung von JB3D-Visualisierung und ist honorarpflichtig. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne die Einwilligung von JB3D-Visualisierung nicht gestattet. Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt erst, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde. Vorschläge oder Informationen seitens des Auftraggebers im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.


6.    Eigentumsvorbehalt
Die von JB3D-Visualisierung erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. JB3D-Visualisierung gewährt dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte für diese Leistungen; Eigentumsrechte werden nicht übertragen. JB3D-Visualisierung ist nicht dazu verpflichtet, 3D-Modelldaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wenn JB3D-Visualisierung die erstellten Arbeiten in digitaler Form an den Auftraggeber übergeben hat, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JB3D-Visualisierung verändert werden. Der Versand der Unterlagen, sei es in gedruckter oder digitaler Form, erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung darf der Auftraggeber die übergebenen Arbeiten nicht weiterverwenden. JB3D-Visualisierung behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten jederzeit für Eigenwerbung zu nutzen. 
Die in den Vorschau-Ansichten präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch in veränderter Form vom Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


7.    Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird gemäß den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) festgelegt und ist fällig, sobald die Übergabe an den Auftraggeber in der vereinbarten Form erfolgt ist, wie im Angebot oder Vertrag beschrieben. Das Recht des Auftraggebers zur Verwendung der Arbeiten im vereinbarten Rahmen entsteht erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung. Bei Teilfertigstellung sind Teilzahlungen entsprechend der erbrachten Teilleistungen fällig. JB3D-Visualisierung behält sich das Recht vor, für bereits erbrachte Leistungen Teilzahlungen oder Sicherheiten vom Auftraggeber zu verlangen und Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch die Abwicklung des Auftrags beeinträchtigt wird, bleibt die Gesamtvergütung abzüglich möglicher Einsparungen bei Fremdleistungen fällig, selbst wenn die vereinbarte Leistung von JB3D-Visualisierung nicht oder nicht vollständig erbracht wurde. Der Auftraggeber erfüllt seine Mitwirkungspflicht insbesondere dann nicht, wenn er die für die Abwicklung des Auftrags erforderlichen Informationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße bereitstellt. Sollte der Auftraggeber auch nach angemessener Fristsetzung zur Bereitstellung der Informationen nicht handeln, behält sich JB3D-Visualisierung das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich möglicher Einsparungen bei Fremdleistungen in Rechnung zu stellen. 
Die Vergütung ist mittels Überweisung zu entrichten. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug zahlbar, einschließlich etwaiger Abschlagsrechnungen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich JB3D-Visualisierung das Recht vor, Mahnkosten zu berechnen. Im Falle des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Darüber hinaus behält sich JB3D-Visualisierung das Recht vor, fällige Zahlungen des Auftraggebers kostenpflichtig einzufordern. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist JB3D-Visualisierung außerdem berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder weitere Leistungen einzustellen. JB3D-Visualisierung übernimmt keine Haftung für Folgeschäden infolge des Zahlungsverzugs.

8.    Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen der gesamten Auftragsabwicklung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit, wodurch Reklamationen bezüglich der Gestaltung ausgeschlossen sind. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden nur gegen zusätzliche Kosten berücksichtigt. 

9.    Haftung, Gewährleistung und Vorlagen
JB3D-Visualisierung haftet nicht für Erfüllungsgehilfen. Die nachfolgenden Regelungen gelten ebenfalls zugunsten der Erfüllungsgehilfen von JB3D-Visualisierung. JB3D-Visualisierung verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt bei der Ausführung der Aufgaben. Für im Original überlassene Unterlagen oder Vorlagen haftet JB3D-Visualisierung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
JB3D-Visualisierung übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die durch Irrtümer verursacht wurden, weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Schadensersatzansprüche, die über die vereinbarte Vergütung hinausgehen, sind ausgeschlossen. Fremdleistungen, die JB3D-Visualisierung zur Durchführung des Auftrags beauftragt, führen nicht dazu, dass die Auftragnehmer Erfüllungsgehilfen von JB3D-Visualisierung sind. JB3D-Visualisierung haftet ausschließlich bei eigenem Verschulden und nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
JB3D-Visualisierung haftet nicht für die Unterlagen oder deren Inhalte, die vom Auftraggeber überlassen oder übermittelt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nur Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet, die Arbeitsergebnisse sofort nach Erhalt auf mögliche Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt er dies und nutzt die Unterlagen weiter, stellt er JB3D-Visualisierung von jeglicher Haftung frei, auch bei Haftungsansprüchen Dritter. Gewährleistungsansprüche gelten nicht für subjektive oder gestalterische Ansichten des Auftraggebers oder für eine erfolglose Weiternutzung durch den Auftraggeber.
Technische Beanstandungen müssen JB3D-Visualisierung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die Leistung als mängelfrei erbracht. JB3D-Visualisierung ist berechtigt, Gewährleistungen durch Nachbesserungen zu erfüllen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

10.    Schlussbestimmungen
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von JB3D-Visualisierung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurden.
Falls eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


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